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Die berufliche Ausbildung erfolgt auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung nach dem dualen System. Die Ausbildung wird entweder in Regelform nach den regulären Ausbildungsordnungen für anerkannte Ausbildungsberufe (§ 4 BBiG und 25 HwO) oder in Sonderform nach besonderen Ausbildungsregelungen für Behinderte (§§ 66 BBiG und § 42m HWO) durchgeführt. Zwischen beiden Ausbildungsformen besteht Durchlässigkeit. |
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Ausbildungsberufe: Ausbildungsberufe: Ausbildungsberufe: 1) - Ausbildungsberuf nach §§ 65, 66 BBiG und |
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